Kennzeichnung von Eiern im Supermarkt
September 17th, 2009
Das weltweit bei weitem am meisten gebrauchte Vogelei ist das Hühnerei, welches nicht nur als gekochtes Ei und als Zutat verschiedener Speisen, sondern auch in der Technik verwendet wird. Daneben werden auch Eier von Wachtel, Hausgans, Hausente und – vor allem in Ostasien – Enteneier verzehrt.
In allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist ab 01. Januar 2004 die einheitliche Kennzeichnung von Eiern vorgeschrieben.
- Name und Anschrift des Händlers
- Nummer der Packstelle (Verpackungsbetrieb, nicht jedoch der Ort der Herkunft und Erzeugung)
- Güteklassen
Güteklassen der Eier:
- Güteklasse A – frische Eier für den Handel “Gewaschene Eier” – Verkauf nur in Schweden und den Niederlanden bis 2007 erlaubt.
- Güteklasse B – nur für die industrielle Verwertung
Gewichtsklasse:
- S – Klein oder S unter 53g
- M – Mittelgroß oder M bis 63 g
- L – Groß oder L bis 73 g
- XL – Sehr groß oder XL mehr als 73 g
Mindesthaltbarkeitsdauer und Empfehlungen zur Lagerung:
- Bei Kühlschranktemperaturen aufbewahren und “nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums mindestens 10 Minuten kochen.
- Das Mindesthaltbarkeitsdatum beträgt höchstens 28 Tage
Diese Angabe ist ab 1. Januar 2004 für alle Eier der Güteklasse A folgende Kennzeichnungen verpflichtend:

1. Art der Legehennenhaltung
- 0 = Ökologische Erzeugung
- 1 = Freilandhaltung
- 2 = Bodenhaltung
- 3 = Käfighaltung
2. Land der Herkunft des Eis in codierter Form
- AT = Österreich
- BE = Belgien
- DE = Deutschland
- DK = Dänemark
- ES = Spanien
- FI = Finnland
- FR = Frankreich
- GR = Griechenland
- IR = Irland
- IT = Italien
- LU = Luxemburg
- NL = Niederlande
- PT = Portugal
- SE = Schweden
- UK = Großbritannien
3 . Identifizierungsnummer des Landwirtschaftlichen Betrieb
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